Obligatio est iuris vinculum - Geschichte(n) von der Obligation [beendet]

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Titelbild des Kurses
Sommersemester 2021 Obligatio est iuris vinculum - Geschichte(n) von der Obligation [beendet]

Prof. Dr. Guido Pfeifer
Rechtshistorisches Seminar
Blockveranstaltung: 14./15.07.2021

Das Bild von der rechtlichen Fessel, mit dem die römischen Juristen die Obligation definierten, erläuterten die Glossatoren des Mittelalters mit einem weiteren Vergleich: So wie Rinder durch Stricke sichtbar gebunden werden, so werden Menschen durch Worte geistig gebunden. In diesen Beschreibungen bilden sich nicht zuletzt auch konzeptionelle Strukturen ab, die etwa mit der Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers auf den Schuldner, mit dem vertraglichen bzw. deliktischen Ursprung der Obligation, der Relativität von Schuldverhältnissen oder der Differenzierung zwischen Schuld und Haftung verbunden sind. Nicht wenige dieser Konzepte sind über Jahrhunderte tradiert worden und haben sich dabei verselbständigt. Das Seminar will die Narrative dieser Traditionen auf den Prüfstand stellen. Den Ausgangspunkt bildet dabei das römische Recht; die einzelnen Themen reichen aber vom antiken Rechtsvergleich mit dem altorientalischen und griechischen Recht bis zur Zivilrechtswissenschaft des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts einschließlich der Kodifikationsgeschichte des BGB und anderer europäischer Privatrechtsordnungen.

Die Veranstaltung steht auch Studierenden offen, die ihre Zwischenprüfung noch nicht abgeschlossen haben (§ 25 Abs. 2 StudPrüfO) sowie für Nebenfachstudierende. Für den Erwerb eines Seminarscheins ist ein Seminarreferat von etwa 30 Minuten Dauer vorzutragen, das zusätzlich schriftlich auszuarbeiten ist.

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