WS 2021/22: Gerichte, Richter und Entscheidungen im japanischen Recht
Herzlich willkommen zum Blockseminar im Rahmen des BA-Japanologie
„Gerichte, Richter und Entscheidungen im japanischen Recht“
(Vertiefung im Schwerpunkt jap. Recht, Modul JR3, entspricht Modul J13-W der alten Ordnung)
Zugleich MEAS (legal) elective für deutschsprachige Studierende
Wintersemester 2021/22
Prof. Dr. Moritz Bälz
Gerichte, Richterinnen und Richter als ihre Hauptakteure und
gerichtliche Entscheidungen sind zentrale Elemente einer
Rechtsordnung. Das gilt auch für Japan, auch wenn teilweise
behauptet wird, dass Gerichtsprozesse dort eine weniger
prominente Rolle spielten als in Vergleichsrechtsordnungen.
Dieses Seminar beleuchtet ausgewählte Aspekte aus diesem Themenfeld. Es findet - vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Pandemie - als Blockveranstaltung in Präsenz in deutscher Sprache statt.
Termine und Anforderungen:
Die Blocksitzung mit mündlichen Referaten (15 bis max. 20 min.) findet am
Samstag, 22. Januar 2022 (9:30 Uhr bis ca. 14 Uhr, Anwesenheit über die gesamte Dauer obligatorisch!) über zoom statt:
https://uni-frankfurt.zoom.us/j/95539912993?pwd=SURhZnlrQS9VZ3EzSUd4Y0tmK1hZUT09
Für Japanologie-Studierende: Anmeldung der Prüfung über QIS-LSF bis 29.11.2021
Abgabe der schriftlichen Hausarbeiten (15 bis max. 20 Seiten, 12 pt Times New Roman 1,5p Zeilenabstand mit Rand rechts für Korrekturen; weitere Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zum Schwerpunkt): 30. November 2021 in elektronischer Form an die Lehrstuhladresse lehrstuhl-baelz@jura.uni-frankfurt.de bis 24:00h.
(1. Wiederholung: 10. Januar 2022; eine 2. Wiederholung ist nur durch Teilnahme der entsprechenden Veranstaltung im Wintersemester 2022/23 möglich )
Bewertung: Referat 25%, Hausarbeit 75%.
MEAS: Der Kurs ist als legal elective geöffnet für deutschsprachige Studierende des Modern East Asian Studies. Für die schriftlichen Arbeiten gelten abweichend vom Obenstehenden die üblichen Abgabefristen des
MEAS nach der Blocksitzung: 15.März (Wiederholung: 30. April).
Die Bewertung erfolgt nach gesonderten Maßstäben (Master-Niveau, Berücksichtigung nur der schriftlichen Arbeiten gemäß Studienordnung).