Sommersemester 2022 Arbeitsrecht I

Die aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und II befassen sich mit dem Individualarbeitsrecht sowie den unmittelbar zugehörigen Regelungen des Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrechts. Die Vorlesung Arbeitsrecht I behandelt die Grundlagen und Rechtsquellen des Arbeitsrechts, das Arbeitsverhältnis, Begrenzungen der Inhalts- und Abschlussfreiheit sowie die arbeitsvertraglichen Pflichten und Leistungsstörungen.

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