Recht und Technik

Titelbild des Kurses
Wintersemester 2023 / 2024 Recht und Technik

Das Selbstverständnis des modernen Rechts ist bis heute mit einem Begriff des Rechts verknüpft, der auf eine explizite Ebene von Normen sowie Entscheidungen staatlicher Gerichte referiert. Im Zentrum dieses Selbstverständnisses stehen das Gesetz und seine Anwendung. Phänomene wie die Technik oder gesellschaftliche Konventionen sind dann Fremdkörper, die nicht zur Rechtsdynamik gehören und daher auch nicht Teil der Selbstbeschreibung des Rechts sind. Das Kolloquium soll sich mit diesem Verhältnis von Recht und Technik befassen, jedoch nicht mit der Rekonstruktion oder Beschreibung der Normen, die die Technik (oder einzelne technische Objekte) in der Gesellschaft regeln. Ziel des Kolloquiums ist es vielmehr, nach Elementen eines konstitutiven Verhältnisses von Recht und Technik in der Gesellschaft zu suchen, also zu fragen, ob und wie die Technik selbst Figuren der (rechtlichen) Normativität hervorbringt.

 

Zu diesem Zweck gliedert sich das Kolloquium in drei Teile: Der erste Teil beschäftigt sich mit philosophischen und sozialen Aspekten des Verhältnisses von Recht, Technik und Gesellschaft. Im zweiten Teil geht es um das Verhältnis von Recht und Technik im Zeitalter der Industriegesellschaft. Und schließlich im letzten Teil um das Verhältnis von Recht in der Wissensgesellschaft.

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