WS 24/25: Berühmte japanische Gerichtsentscheidungen III (Modul JR3)

Wintersemester 2024 / 2025 WS 24/25: Berühmte japanische Gerichtsentscheidungen III (Modul JR3)

Herzlich willkommen zum Blockseminar im Rahmen des Bachelorstudiengangs Japanologie

„Berühmte japanische Gerichtsentscheidungen III“  

(Vertiefung im Schwerpunkt jap. Recht, Modul JR3)

Die Veranstaltung beschäftigt sich mit berühmten japanischen Gerichtsentscheidungen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Jede*r Teilnehmer*in präsentiert dabei eine Entscheidung (vgl. Themenliste). Deutsche oder englische Übersetzungen der Entscheidungen finden sich entweder verlinkt auf der Themenliste oder im entsprechenden Ordner links ab Samstag, den 13.7.24. Als Hilfestellung bei der Erarbeitung der Analyse finden Sie im selben Ordner Leitfragen. Es wird dringend empfohlen, ab September einen Beratungstermin (in Präsenz oder über Zoom) zu vereinbaren, um einen Zwischenstand individuell zu besprechen. 

Termine und Anforderungen:  

Die Vorbesprechung mit Themenvergabe fand am 

Dienstag, den 16.07.24 um 18 Uhr s.t. per zoom statt.

 

Die Blocksitzung mit mündlichen Referaten (15 bis max. 20 min.)

findet nur am Samstag, den 25.01.2025  10:00 s.t. (!) statt!

Ort: R. 2.101 (RuW-Gebäude, Campus Westend).

Bitte beachten Sie, dass Sie  für Ihre Präsentation (exklusive Diskussion) 15 bis maximal 20 min Zeit haben. Wenn Sie eine PPP oder ein Handout verwenden möchten, senden Sie diese bitte bis Freitag, den 24.1.25 mittags an baelz@jur.uni-frankfurt.de zu , damit wir diese aufspielen bzw. vervielfältigen können. Denken Sie beim Vortrag daran, dass die anderen Teilnehmer*innen "Ihre" Entscheidung nicht kennen und nicht beliebig viele Details spontan aufnehmen können.  Es ist also wichtig, zunächst knapp und klar zu vermitteln, was in Ihrem Fall passiert ist und was die rechtlichen Probleme sind.

   Für Japanologie-Studierende: An- und Abmeldung der Prüfung über QIS-LSF: vom 18.10.2024 bis 08.11.2024!

Bei Problemen mit der An- und Abmeldung müssen sich die Studierenden unverzüglich beim Prüfungsamt Geistes-, Kultur- und Sportwissenschaften melden!   

 

 

Abgabe der schriftlichen Hausarbeiten (15 bis max. 20 Seiten, 12 pt Times New Roman 1,5p Zeilenabstand mit 1/3 Rand rechts für Korrekturen; weitere Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Leitfaden zum Schwerpunkt): 15.11.2024  in elektronischer Form an die Lehrstuhladresse: lehrstuhl-baelz@jura.uni-frankfurt.de.

(1. Wiederholung:  07.01.2025 in elektronischer Form an lehrstuhl-baelz@jura.uni-frankfurt.de; eine 2. Wiederholung ist nur durch Teilnahme der entsprechenden Veranstaltung im Wintersemester 2025/26 möglich).

Bewertung : 20% Referat, 5% mündliche Mitarbeit, 75% Hausarbeit.

Hinweis zum Gebrauch von KI:

Text-KI (wie beispielsweise ChatGPT) stellt ein Hilfsmittel dar. Mittels von Text-KI gewonnene Textpassagen sind mit einer Fußnote zu kennzeichnen. Weiterhin ist der Arbeit ein Anhang mit den verwendeten Fragen (Prompts), die der KI gestellt wurden, sowie deren Antworten anzufügen. Die Fußnoten müssen auf die entsprechenden Anhänge verweisen.

Wird der Gebrauch von KI nicht ausgewiesen, kann dies als Täuschung gewertet werden. Unabhängig von dem Vorliegen einer Täuschung kann die Verwendung von Text-KI die Eigenständigkeit der Erstellung der Arbeit mindern bzw. aufheben und insoweit zum Punktabzug führen. Arbeiten können im Rahmen der Plagiatskontrolle auch auf die Verwendung von Text-KI überprüft werden.

 

 

 

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