Seminar: Rechtsprechung im Verfassungsgefüge des GG
Leistungsnachweis : Seminararbeit mit einem Umfang von max. 34.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen (ohne Fußnoten); mündliche Präsentation der Gliederung und zentraler Thesen.
Zeit und Ort:
Vorbesprechung : Montag, 27.01.2025, 16 Uhr s.t. in RuW 3.102
Seminar : 14.–16.07.2025 in Karlsruhe
Mündliche Präsentation : 07.07.2025, 16 c.t. bis 20 Uhr in Frankfurt
Abgabe der Seminararbeit: nach dem Seminar: bis 15.8.2025
Die Veranstaltung wird in Karlsruhe stattfinden und ist verbunden mit einem Besuch des Bundesverfassungsgerichts. Näheres hierzu wird noch bekannt gegeben. Das Seminar wird gemeinsam mit Herrn RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert, Humboldt Universität zu Berlin, und dessen Studierenden durchgeführt.
Programm : Gerichte sind die Organe des Rechtsstaats. Idealtypisch entscheiden sie auf besondere Weise: maßstabsgebunden, rational, neutral. Sie sorgen im Einzelfall und darüber hinaus dafür, dass aus Rechtsvorschriften konkrete Normen werden und tragen zur Durchsetzung des Rechts bei. Mit dem Bundesverfassungsgericht teilen sie die Aufgabe der Verfassungsinterpretation und ihrer Anwendung. Sie garantieren rechtsförmige Streitentscheidung zwischen Privaten, kompensieren Machtungleichheit und rechtfertigen das Gewaltmonopol des Staates. Nicht zuletzt sichern sie die Rechtsbindung des Staates. Dabei agieren sie nicht ohne Spannung zu den anderen Staatsfunktionen: zur Gesetzgebung, die demokratisch maximal legitimiert die grundlegenden Gestaltungsentscheidungen trifft, wie auch zu der detailgestaltenden Verwaltung. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Jahrzehnte die verfassungsrechtlichen Fragen der Funktion von Fachgerichtsbarkeit im Verfassungsgefüge intensiv ausgeleuchtet.