Die Mitwirkung von 'Privatpersonen' an der Rechtsdurchsetzung in rechtshistorischer Perspektive
Das Seminar untersucht die Rolle von Privatpersonen in Prozessen, die der öffentlich organisierten Rechtsdurchsetzung dienen. Auch wenn historisch betrachtet in früheren Zeiten die private Rechtsdurchsetzung die Regel und die öffentliche eher den Ausnahmefall bildete, so änderte sich dies bald: Bereits im Frühmittelalter gab es Ansätze zu Formen öffentlich organisierter Verfahren, so etwa im Strafrecht. Je stärker der Staat diese Aufgabe in die Hand nahm, desto mehr stellt sich die Frage, welche Rolle Privatpersonen dabei noch verblieb. Diese Problematik soll im Seminar anhand ausgewählter Beispiele untersucht werden – vom Denunzianten des Mittelalters bis zum Whistleblower der Gegenwart.
Leistungsnachweis: Seminararbeit, Seminarreferat, mündliche Mitarbeit
Die Anzahl der Plätze ist auf 16 begrenzt.
D. Felix Grollmann erreichen Sie unter der E-Mail Adresse: felix.grollmann@lrz.uni-muenchen.de