Strafrecht im digitalen Zeitalter (Kolloquium)
Bitte beachten Sie die Mitteilungen im OLAT-Kurs für aktuelle Informationen.
Veranstalter: Priv. Doz. Dr. Fabian Stam (Entlastungsprofessur für Strafrecht)
Zeitraum: 14. April 2026 bis 30. Juni 2026
Zeit und Ort: Dienstags, 10.00 bis 14.00 Uhr in RuW 1.301 (nur alle zwei Wochen!)
Leistungsnachweis: Klausur
Zum Inhalt: Die Digitalisierung hat die gesellschaftliche Wirklichkeit grundlegend verändert – Kommunikation, wirtschaftliche Prozesse, soziale Beziehungen und wissenschaftliches Arbeiten finden zunehmend in digitalen Räumen statt. Diese Entwicklung stellt auch das Strafrecht vor neue Herausforderungen. Das Kolloquium „Strafrecht im digitalen Zeitalter“ widmet sich der Frage, wie sich das Strafrecht unter den Bedingungen technischer Innovation wandelt und welche normativen Grenzen dabei zu beachten sind. Themen, mit denen wir uns dabei beschäftigen, sind das IT-Strafrecht (insb. Datenmanipulation und Angriffe auf informationstechnische Systeme), „Hass und Hetze“ im Internet, der Schutz der Privatsphäre, digitale Formen sexueller Belästigungen und Gewalt sowie digitalisierungsspezifische Besonderheiten des Strafprozessrechts. Dabei stellt sich stets auch die („analoge“) Frage, welche Verhaltensweisen der Staat überhaupt unter Strafe stellen darf bzw. soll. Auch die Rechtswissenschaft selbst bleibt von der Digitalisierung nicht unberührt. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz beim Verfassen (straf-)rechtswissenschaftlicher Arbeiten wirft Fragen nach Autorenschaft, wissenschaftlicher Redlichkeit, Verantwortung und möglicher Regulierung auf. Diesen Fragen widmen wir uns im Rahmen eines integrierten Workshops.
Rückfragen zur Veranstaltung bitte an sekr.entl.prof.strafrecht@jura.uni-frankfurt.de.