Seminar: Entwicklungslinien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Sicherheitsrecht

Wintersemester 2026 / 2027 Seminar: Entwicklungslinien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Sicherheitsrecht

Leistungsnachweis: Seminararbeit mit einem Umfang von max. 34.000 Zeichen einschließlich Leerzeichen (ohne Fußnoten); mündliche Präsentation der Gliederung und zentraler Thesen sowie aktive Beteiligung im Rahmen des Seminars in Karlsruhe.

Zeit und Ort:

Vorbesprechung:

Montag, 13.07.2026 um 14 Uhr s.t., Raum RuW 1.303

Wir bitten Sie, sich vor der Vorbesprechung per E-Mail (an: doenges@jur.uni-frankfurt.de) anzumelden. Geben Sie bitte an, ob Sie im Schwerpunktbereich 4, in einem anderen Schwerpunktbereich oder in keinem Schwerpunkt angemeldet sind. Weiterhin würden wir Sie bitten, uns drei Themen (aus der Themenliste) zu priorisieren.

Seminar: 10.–12.02.2027 in Karlsruhe
Mündliche Präsentation: 30.11.2026 von 16–20 Uhr in Raum RuW 1.101
Abgabe der Seminararbeit: bis zum 01.02.2027 um 16 Uhr

                      

Die Veranstaltung wird in Karlsruhe stattfinden und ist verbunden mit einem Besuch des Bundesverfassungsgerichts. Näheres hierzu wird noch bekannt gegeben. Das Seminar wird gemeinsam mit Herrn RiBVerfG Prof. Dr. Martin Eifert, Humboldt Universität zu Berlin, und dessen Studierenden durchgeführt.

Programm:

Der Terrorakt 9/11 war für die Entwicklung des Sicherheitsrechts und des Sicherheitsverfassungsrechts ein disruptiver Moment. In Reaktion auf Terrorakte und die öffentliche Diskussion des internationalen Terrorismus hat der Gesetzgeber die Befugnisse der Sicherheitsbehörden deutlich ausgeweitet. Insbesondere erhielten Polizei und Nachrichtendienste neue Instrumente zur Erhebung und Auswertung von Daten, die neben der Terrorabwehr auch der Bekämpfung organisierter Kriminalität und dem Verfassungsschutz dienen. Zu den eingriffsintensivsten Maßnahmen zählen die Wohnraumüberwachung und die Online-Durchsuchung. Diese Befugnisse greifen besonders tief in Grundrechte ein. Weil diese Eingriffe heimlich erfolgen, besteht in der Regel keine Möglichkeit, einzelne Maßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen. An dieser Leerstelle des Rechtsstaats hat es das Bundesverfassungsgericht mit einer ungewöhnlich intensiven Gesetzeskontrolle übernommen, über den abstrakten Ausgleich zwischen staatlichen Sicherheitsinteressen und Freiheitsinteresse der Bürgerinnen und Bürger zu wachen. In einer Vielzahl von Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht detaillierte verfassungsrechtliche Anforderungen für den Gesetzgeber entwickelt und sicherheitsrechtliche Befugnisse auf Bundes- und Landesebene beanstandet. Infolgedessen gehört das Sicherheitsrecht heute zu den am intensivsten durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geprägten Rechtsgebieten. Das Seminar zeichnet die Entwicklung dieser Rechtsprechung anhand ausgewählter Entscheidungen nach.

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