Kapitalmarktrecht - SS 18
Behandelt wird das Kapitalmarktrecht als Marktrecht des Effektenhandels, einschließlich der mikroökonomischen Grundlagen der Regulierung und ihrer supranationalen Vorgaben. Neben der rechtlichen Verfassung der Handelsplätze (Börsen, alternative Handelsplattformen, grauer Kapitalmarkt) und der hoheitlichen Aufsicht über diese, bilden die Voraussetzungen der Zulassung von Emittenten zum organisierten Kapitalmarkt (Prospektpflicht und -haftung) ebenso einen Schwerpunkt der Veranstaltung, wie die Folgepflichten aus der erfolgten Zulassung (Insiderrecht, Verbot der Marktmanipulation, Beteiligungstransparenz, Finanzberichtspflichten). Ebenfalls behandelt werden die an Wertpapierdienstleistungsunternehmen gerichteten Verhaltens- und Organisationspflichten sowie das Übernahmerecht.
Zeit: Montag 12:00-14:00 Uhr
Ort: HoF - Raum 3.45 (Sydney)
Leistungsnachweis: Klausur - 9.7.2018 - 12-14 Uhr, Raum Sydney (3.45) im HoF
Bitte beachten Sie, dass die Vorlesungsunterlagen für die Veranstaltung am 7.5.2018 und 14.5.2018 überarbeitet wurden.