Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren

Wintersemester 2019 / 2020 Einführung in die Rechtstheorie: Methoden und Verfahren

Die Vorlesung schließt sich an die Einführung in die Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an und setzt die Überlegungen zum Rechtsprojekt der Moderne und seiner Krisen fort. Der Fokus verschiebt sich nunmehr auf Probleme der Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung.

Bitte beachten Sie auch § 38 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Prüfung:

„Die Zwischenprüfung besteht aus insgesamt fünf studienbegleitenden Prüfungsleistungen, die in den Grundlagen des Rechts mit einer Hausarbeit und einer Klausur bzw. einer Seminararbeit (§ 20 Abs. 3), im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht mit jeweils einer Klausur zu erbringen sind.“

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