Arbeitsrecht II
Sommersemester 2020
Arbeitsrecht II
Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt. Arbeitsrecht II befasst sich mit weiteren Begrenzungen der Inhaltsfreiheit und den Begrenzungen der Änderungsfreiheit. Im Vordergrund steht allerdings die Begrenzung der Beendigungsfreiheit durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes. Angesichts der Bedeutung dieses Teilrechtsgebiets ist ein Besuch der Veranstaltung dringend zu empfehlen.
Zugang zum Kurs gesperrt.
Bitte melden Sie sich an.
Login
Informationen zum Zugang
Sie haben zu wenig Berechtigungen, um diesen Kurs zu starten.