Arbeitsrecht II

Sommersemester 2020 Arbeitsrecht II

Gegenstand der aufeinander aufbauenden Vorlesungen Arbeitsrecht I und Arbeitsrecht II ist das Individualarbeitsrecht. Fragen des kollektiven Arbeitsrechts werden dabei nur insoweit behandelt, als es Berührungspunkte mit dem Individualarbeitsrecht gibt. Arbeitsrecht II befasst sich mit weiteren Begrenzungen der Inhaltsfreiheit und den Begrenzungen der Änderungsfreiheit. Im Vordergrund steht allerdings die Begrenzung der Beendigungsfreiheit durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes. Angesichts der Bedeutung dieses Teilrechtsgebiets ist ein Besuch der Veranstaltung dringend zu empfehlen.

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