Kollektives Arbeitsrecht
Sommersemester 2020
Kollektives Arbeitsrecht
Gegenstand der Veranstaltung bildet das in den Pflichtveranstaltungen „Arbeitsrecht I und II” weit gehend ausgeklammerte, praktisch aber außerordentlich bedeutsame kollektive Arbeitsrecht: Koalitionsrecht, Tarifvertragsrecht, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht, Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie das Recht der Mitbestimmung im Unternehmen. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die Betrachtung der neueren Rechtsprechung zu den „Brennpunkten” des kollektiven Arbeitsrechts. Das Kolloquium versucht, den „Einstieg” in das kollektive Arbeitsrecht durch Vermittlung der Grundstrukturen zu erleichtern und dem Interessierten durch Aufdeckung der Regelungszusammenhänge Orientierung zu bieten.
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