Strafrecht I - Prof. Dr. Prittwitz - WiSe 2020/21

Wintersemester 2020 / 2021 Strafrecht I - Prof. Dr. Prittwitz - WiSe 2020/21

Veranstalter: Prof. Dr. Cornelius Prittwitz

 

Vorlesungszeitraum: 4. November 2020 – 17. Februar 2021

 

Zeit:  Mi.  15.00 bis 18.00 Uhr (s.t.)

 

Ort: Die Vorlesung wird bis auf Weiteres nicht als Präsenzveranstaltung auf dem Campus stattfinden können. Stattdessen werden die Sitzungen über das Online-Konferenztool "ZOOM" abgehalten. Um Zugang zu den Sitzungen zu erhalten, wird Ihnen ein entsprechender Meeting-Link bereitgestellt. Nähere Informationen zu ZOOM finden Sie unter https://support.zoom.us/

 

Den Link zur Vorlesung finden Sie hier: https://uni-frankfurt.zoom.us/j/92283046483?pwd=SkVGMnkzNTdtSFNEczBJLythTExGZz09

 

Die Links zu den Tutorien sind nachfolgend aufgelistet: 

 

El-Shennawy , Sarah:

 

Maurer , Milena:

 

Nell , Christian:

 

Sulzbach , Mia:

 

Tiedeken , Tjarda:

 

Zinn , Sascha:

 

Zühlke , Daniel:

 

Leistungsnachweise: Klausur (Zwischenprüfungsleistung), Hausarbeit (Anfängerschein)

 

Die Studierenden sollen das Kriminaljustizsystem und seine Akteure, die Grundlagen des Strafrechts und Begründungen für staatliches Strafrecht und seine Grenzen kennenlernen. Vor diesem Hinter­grund sollen die Studierenden lernen, einfache strafrechtliche Fälle zu begutachten. Das klingt nach „Handwerk“, „Technik“ und „Pauken“ und das ist es auch. Es ist aber mehr als das und setzt voraus, dass die allgemeinen Prinzipien eines rechtsstaatlichen Strafrechts bekannt und plausibel gemacht werden. Zur Fallbegutachtung gehört dann aber auch das Kennenlernen und Beherrschen des materiellen Rechts (im 1. Semester liegt der Schwerpunkt im All­ge­meinen Teil (§§ 1- 79b) des StGB und den Tötungs- und Körperverletzungsdelikten) und der Methode und Technik straf­rechtlicher Fall­lösung.

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