Konzern- und Umwandlungsrecht_WS_2020_21
Das Kolloquium behandelt die Grundlagen des Konzern- und Umwandlungsrechts. Im ersten Teil wird das Recht der verbundenen Unternehmen dargestellt. Neben den Grundbegriffen des allgemeinen Konzernrechts werden die wesentlichen Spielarten des Konzerns (faktischer Konzern, Vertragskonzern, Eingliederung) erläutert. Betrachtet werden insbesondere die Schutzregeln für die abhängige Gesellschaft sowie deren außenstehende Anteilsinhaber und Gläubiger. Im zweiten Teil werden anhand von Beispielen aus der Praxis sowohl die wichtigsten Umwandlungsarten (Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel) als auch die für das Umwandlungsrecht relevanten zivil- und gesellschaftsrechtlichen Strukturelemente erläutert.
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse - Konzern- und Umwandlungsrecht (WS 2020/2021) - Dr. Oliver Rieckers
Die Noten zum Kolloquium wurden an das Prüfungsamt (Stand: 31.5.2021) übermittelt und werden heute oder morgen im QIS einsehbar sein.
Eine Rückgabe der Klausur ist unter den aktuellen Bedingungen nicht in Präsenz möglich. Sie können aber ab sofort über das Sekretariat unseres Lehrstuhls (sekretariat.troeger@jura.uni-frankfurt.de) beantragen, dass Ihnen das Gutachten eingescannt per E-Mail zukommt. Hierfür ist zwingend ein Scan ihrer Goethe-Card der Anfrage beizufügen.
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