Kolloquium Einführung in die Geschichte des Kirchenrechts - SoSe 2021
Neben dem römischen Recht und den deutschen Rechtstraditionen
bildet das klassische Kirchenrecht eine der großen Säulen, auf die
unsere moderne Rechtsordnung aufgebaut ist. Viele heute
selbstverständliche Rechtsregeln und Institutionen stammen aus dem
mittelalterlichen Kirchenrecht (z.B. der vertragsrechtliche
Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind – pacta sunt servanda).
Auch wenn die römische Kirche bereits im Mittelalter ein hoch
entwickeltes und alle Lebensbereiche umspannendes Rechtssystem
entwickelte und praktizierte, spielt das Kirchenrecht in der
rechtshistorischen Ausbildung heute nur eine geringe Rolle. Die
Veranstaltung gibt eine erste Übersicht über die Geschichte und
die Quellen des klassischen westeuropäischen Kirchenrechts bis zur
Reformation. Dessen Funktionsweise wird anhand von anschaulichen
Beispielen erläutert. Lateinkenntnisse sind nicht
erforderlich.
Die Veranstaltung steht auf Nachfrage auch für
Interessierte aus anderen Schwerpunktbereichen und für
Nebenfachstudierende offen.