Einführung in den Schwerpunktbereich Grundlagen - Rechtsgeschichte
Gemeinsam haben die Rechtshistoriker des Fachbereichs diese Veranstaltung konzipiert, die am Beginn des universitären Schwerpunktstudiums stehen soll. Nachdem im Grundstudium die Gelegenheit bestand, die beiden Teile des Grundlagenscheins in der Rechtsgeschichte zu erwerben und dabei die wichtigsten Phasen und Ereignisse der Rechtsgeschichte kennen zu lernen, geht es nun um eine stärker problemorientierte Arbeitsweise. Es kommt jede Woche ein anderes zentrales Thema der Rechtsgeschichte zur Sprache. Die Themen sind in zwei Gruppen gegliedert: Rechtsquellen und rechtshistorische Grundbegriffe. In der ersten Gruppe ergibt sich der Rahmen also aus dem historisch überlieferten Material, in der zweiten Gruppe aus dem modernen wissenschaftlichen Interesse.