Seminar: Quellen des klassischen Kirchenrechts
Das Kirchenrecht der Antike und des Mittelalters ist bis heute prägend für unsere Rechtsordnung. Das Seminar hat das Ziel, einzelne ausgewählte Quellen des Corpus Iuris Canonici, also des sog. „klassischen Kirchenrechts“, näher zu untersuchen. Alle Teilnehmenden werden dabei eine der ausgewählten Quellen exegetisch bearbeiten und im Seminar vorstellen. Die ausgewählten Quellen reichen von den Grundlagen der Kirchenverfassung über das kirchliche Straf- und Disziplinarrecht bis zum kirchlichen Wirtschaftsrecht. Sie alle haben gemeinsam, dass sie für die Entwicklung des Kirchenrechts und unserer heutigen Rechtsordnung maßgebende Impulse gesetzt haben. Lateinkenntnisse sind für das Seminar nicht erforderlich, aber wünschenswert.