Immaterielle Güter als Verwertungsgegenstand. Aktuelle Probleme und offene Rechtsfragen
Das Vertrags- und Verfügungsrecht des BGB ist weitgehend auf körperliche Gegenstände ausgerichtet. Im Zuge der Digitalisierung werden im täglichen Geschäftsverkehr aber immer häufiger immaterielle Güter Vertragsgegenstand. Das Seminar widmet sich ausgewählten Problemen der Verwertung immaterieller Güter und fragt nach Lösungen unter den Bedingungen des BGB wie auch des Sonderprivatrechts der betroffenen Rechtsgebiete.
Blockseminar im SPB 1 und 2
Vorbesprechung: Di. 22.10.2024, 18 c.t., RuW 1.101 (SPB 1 und 2).
Leistungsnachweis
: Seminararbeit
Eine Voranmeldung mit
Themenwunsch per E-Mail ist möglich unter lehrstuhl.pahlow@jur.uni-frankfurt.de.