Europarecht I

Sommersemester 2024 Europarecht I

Behandelt wird das Recht der Europäischen Union mit seinen Bezügen zum innerstaatlichen Recht. Schwerpunkte liegen auf der Geschichte der europäischen Integration sowie der Organisationsstruktur und der Rechtssetzung der EU. Ferner wird es um die Wirkungsweise des europäischen Rechts im innerstaatlichen Bereich und dessen Beziehung zum deutschen Verfassungsrecht, um die europäischen Grundrechte sowie die Grundfreiheiten des Binnenmarktes gehen.

Vorlesungsbeginn: 16. April 2024, 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HZ 11

Leistungsnachweis: Klausur (Fortgeschrittenenschein), 24. Juli 2024, 11-14 Uhr,  HZ 4

Tutorien: KW 17 (22.-26. April) bis KW 27 (1.-5. Juli)

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