Sommersemester 2024 Europarecht I

Kursinhalte: Behandelt wird das Recht der Europäischen Union mit seinen Bezügen zum innerstaatlichen Recht. Schwerpunkte liegen auf der Geschichte der europäischen Integration sowie der Organisationsstruktur und der Rechtssetzung der EU. Ferner wird es um die Wirkungsweise des europäischen Rechts im innerstaatlichen Bereich und dessen Beziehung zum deutschen Verfassungsrecht, um die europäischen Grundrechte sowie die Grundfreiheiten des Binnenmarktes gehen.

Vorlesungsbeginn: 16. April 2024, 16 Uhr c.t. - 18 Uhr, HZ 11

Leistungsnachweis: Klausur (Fortgeschrittenenschein), 24. Juli 2024, 11-14 Uhr,  HZ 4. Als Hilfsmittel sind alle gängigen Textsammlungen (Beck Dtv, Nomos, C.F. Müller) zugelassen. Die Hilfsmittel dürfen keine zusätzlichen Kommentierungen, Einlagen, Eintragungen, Randbemerkungen oder sonstige Markierungen enthalten. Zulässig ist es, in den Gesetzessammlungen am Beginn eines Gesetzes mit Registerfahnen auf das Gesetz hinzuweisen, weitergehende Markierungen sind unzulässig. Andere Hilfsmittel, einschließlich Rechner und sonstiger technischer Hilfsmittel, sind nicht zugelassen.

Tutorien: KW 17 (22.-26. April) bis KW 27 (1.-5. Juli)

Rückgabe und Besprechung der Abschlussklausur im EuR I finden am 15.10.2024 um 16 Uhr (s.t.) in HZ 10 statt. Bitte prüfen Sie ggfs. eintretende Terminänderungen. Die Klausuren können ab dem 21.10. montags und dienstags zwischen 10 und 12 Uhr in Raum 3.130 abgeholt werden.

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